Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine von zahlreichen Immobilienversicherungen, die für Besitzer von Wohneigentum unerlässlich ist. Die Wohngebäudeversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Schutz bei Schäden, die durch höhere Gewalt an seinem Wohneigentum entstanden sind. Zu den möglichen Schadensursachen können Hagelschlag, Sturm, Blitzschlag und Feuer zählen. Darüber hinaus fallen auch Schäden, die durch Leitungswasser, Überschwemmungen, Erdbeben und Schneedruck verursacht wurden, unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung. Die finanziellen Folgen, die solche Schäden am Gebäude verursachen können, können je nach Umfang des Schadensfalles erhebliche Kosten nach sich ziehen. Die Versicherung übernimmt die Erneuerung bzw. Reparatur der zerstörten oder beschädigten Gebäudeteile, so dass der Versicherungsnehmer keine finanziellen und wirtschaftlichen Folgen des Schadens befürchten muss. Der Ersatz wird üblicherweise zum Neuwert erbracht. Selbst für den Fall, dass das Wohneigentum durch einen Schadensfall vollkommen zerstört und unbewohnbar geworden ist übernimmt die Versicherungsgesellschaft sämtliche Kosten für einen Wiederaufbau in gleicher Art. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei auf das in der Versicherungspolice vereinbarte Wohngebäude und gegebenenfalls die Garage, sofern eine vorhanden ist. Auch wesentliche Bestandteile des Gebäudes sowie Zubehör fallen unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung, d.h. auch Zentralheizungen, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Markisen u.ä. Die Versicherungsprämie, die der Versicherungsnehmer in regelmäßigen Intervallen zu leisten hat, richtet sich in ihrer Höhe nach der Art des versicherten Wohngebäudes, der Elementarzone und anderen Faktoren. Bei einer jährlichen Zahlungsweise spart der Versicherungsnehmer einige Prozentpunkte gegenüber der monatlichen, viertel-, halb- oder ganzjährigen Zahlungsweise. Bei Zahlungsverzug oder ausbleibenden Prämien verringert sich der Versicherungsschutz oder er erlischt ganz.
11. April 2020 Versicherungen
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