Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, mit der das Kostenrisiko von einem Rechtsstreit versichert wird. Sie kann sowohl von Privatpersonen, als auch von gewerblich Tätigen abgeschlossen werden. Der Versicherungsgeber übernimmt die entsprechenden anfallenden Kosten auf Seiten der Gegenpartei. Außerdem werden auch die Kosten für den Rechtsanwalt, den Sachverständigen, die Zeugengelder sowie die Gerichtskosten bernommen. Zusätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung ebenfalls auch Strafkautionen bis 50.000 Euro, um den Versicherten vor einer anstehenden Inhaftierung zu schützen. Eine Selbstbeteiligung ist üblich, wie auch bei anderen Versicherungen. Der Versicherungsschutz besteht erst nach 3 Monaten Zeitvorlauf nach Vertragsbeginn und gilt nicht weltweit, sondern nur in europäischen Ländern sowie einigen weiteren Mittelmeerländern. In einem Versicherungsfall wird dem Versicherungsgeber vom Versicherungsnehmer die Sachlage vorgetragen und der Versicherer überprüft anschließend die Erfolgsaussichten sowie ein eventuelles Mitverschulden des Versicherten, bevor eine Kostenübernahme bestätigt wird. Unter Umständen kann es daher vorkommen, dass zum Nachteil des Versicherungsnehmers die Kosten, wie zum Beispiel die Honorare eines Rechtsanwaltes, von dem Rechsschutzversicherer nicht übernommen werden, falls diese Kosten vor einer solchen Prüfung entstanden sind. Lediglich eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht unbedingt alle Leistungsbereiche ausreichend ab. Aus diesem Grund gibt es ebenso auch noch Verkehrsrechtsschutz, gewerblichen Rechtsschutz, privaten Rechtsschutz sowie Arbeitsrechtsschutz und eine Vielzahl an weiteren Varianten. Die Kombination zwischen der Rechtsschutzversicherung und anderen solchen Varianten ist von den unterschiedlichen Angeboten der Versicherungsgeber abhängig. Zu beachten ist insgesamt bei den Rechtsschutzversicherungen, dass nicht alle Kosten abgedeckt werden, hauptsächlich dann nicht, falls ein entsprechender Versicherungsfall nicht dem Leistungsangebot des Versicherungsgeber zugewiesen werden kann. Außerdem sind in der Regel alle Fälle mit einer Baumaßnahme aus den Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen.
11. April 2020 Versicherungen
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