Für alle Personen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Eintritt in das Berufsleben eine der wichtigsten Versicherung. Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Zunehmend weniger durch gesundheitliche, sondern mehr durch physische Probleme, oder Dauerstress.
Durch entsprechende Gesetzesänderungen hat sich der Staat 2001 aus dieser Verantwortung verabschiedet. Personen, die nach 1961 geboren wurden sind davon voll betroffen. Für Ältere gibt es noch Übergangsregelungen.
Nach dem neuen Gesetz wird maximal noch eine minimale Rente bei Erwerbslosigkeit gezahlt. Damit muss bei einer Berufsunfähigkeit ohne zusätzliche Versicherung der Betreffende erst jede andere Arbeit annehmen, bevor er Rentenansprüche stellen kann. Gezahlt wird sie nur, wenn ein Facharzt bestätigt, dass der Betreffende täglich weniger als 3 Stunden arbeitsfähig ist. Bei 3-6 Stunden gibt es nur eine Teilrente.
Für viele Familien kann das ohne Versicherung im Schadensfall der soziale Abstieg bedeuten.
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente (BU) ohne Verweisrecht, wird die vereinbarte Rente gezahlt, wenn der eigentliche Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann.
Egal, ob im Büro oder auf dem Bau, gefährdet sind alle Berufsgruppen.
Der Versicherungsbeitrag ist zwischen den einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich. Er ist von der Gefährdung und der Schwere der Arbeit abhängig. Die Beiträge sind bei jedem Beruf im Vergleich zum möglichen Schaden eher gering.
Extra Gruppen sind Handwerker, Selbständige und Beamte.
Die Vertragslaufzeit der BU sollte immer bis zum Anschluss an die Altersrente erfolgen. Im Schadensfall ist dadurch gesichert, dass die Zahlungen bis zur Altersrente erfolgen.
Handwerker, die schon länger als 18 Jahre im Beruf tätig sind, müssen vor dem Abschluss mit ihrer Handwerkskammer klären, ob es eventuell schon eine andere ausreichende BU Absicherung gibt.
Selbständige haben ohne BU überhaupt keinen anderen Schutz.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist abhängig von der Tätigkeit, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuellen gesundheitlichen Risiken, der abgeschlossenen Rentenhöhe im Schadensfall und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Die Fragen im Gesundheitsbogen und zu Hobbys sollten ganz gewissenhaft, ev. mit dem Arzt, ausgefüllt werden. Im Schadensfall suchen hier die Versicherer oft nach Möglichkeiten zur Zahlungsverweigerung.
Der Versicherungsnehmer kann die BU als eigenständigen Vertrag abschließen. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Koppelung mit anderen Versicherung, zum Beispiel einer Kapitalbildenden Lebensversicherung (BUZ).
Beim Abschluss einer BUZ muss der Versicherungsnehmer wissen, dass mit Ablauf oder Kündigung des Hauptvertrages auch die BU weg ist. Ein erneuter Einstieg ist in der Regel teuerer, weil das Eintrittsalter höher ist und es auch eventuelle gesundheitliche Risiken gibt.
Auch beim Abschluss einer BU können die Beiträge bei gleicher Absicherung bei der gleichen Person zwischen den Anbietern unterschiedlich sein. Der vorherige Versicherungsvergleich sollte helfen, den günstigsten Versicherer zu ermitteln, um mit günstigen Beiträgen eine hohe Absicherung zu haben.
Sehr einfach und bequem kann der Interessent im Internet einen umfangreichen Versicherungsvergleich von zu Hause durchführen und eventuell beim günstigsten Anbieter gleich den Antrag stellen.
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11. April 2020 Versicherungen
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