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Rürup-Rente | Die Rürup-Rente
Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind am Ende ihrer Kräfte.
Arbeitslosigkeit und die generell sinkende Kinderzahl in Deutschland haben
deutliche Spuren hinterlassen und es nicht weiter schwer, zu erraten, dass
zukünftige Generationen keine große Rente mehr erwartet. Schon die aktuell
20,30-jährigen werden nur noch eine sehr kleine Rente bekommen.
Auch die Politik hat endlich erkannt wie groß die Probleme wirklich sind und hat
diverse neue Gesetze rund um das Thema Altersvorsorge erlassen. Eine der größten
Neuerungen war die Einführung der Basisrente, umgangssprachlich auch als
Rürup-Rente bekannt.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte Rentenversicherung,
die ihn ihrer Funktionsweise der staatlichen Rentenversicherung nachempfunden
wurde. Ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung auch kann die Rürup-Rente
nicht vor Erreichen des Rentenalters gekündigt, vererbt, beliehen oder
verpfändet werden. Im Gegenzug zu dieser Einschränkung findet jedoch bei
Rürup-Renten auch keinerlei Anrechnung bei einer etwaigen Beantragung von ALG II
statt.
Im Rahmen der Änderungen der Absetzbarkeit von privater Altersvorsorge können
die meisten privaten Verträge nur noch in geringem Maße von der Steuer abgesetzt
werden - nicht so die Rürup-Rente.
Ein bestimmter Anteil der Beiträge, die in eine Basisrente entrichtet werden,
kann steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen gelten gemacht werden. In 2005
waren das 60% der gezahlten Beiträge, maximal 20.000 Euro für Ledige oder 40.000
Euro für Verheiratete.
Jedes Jahr steigt die Absetzbarkeit um 2% an bis in 2025 dann die kompletten
Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können.
Im Gegenzug zu der Steuerbefreiung in der Ansparphase sind die Auszahlungen aus
der Rürup-Rente steuerpflichtig, in 2005 zu 50%, dann jährlich zunächst um 2%,
aber 2020 dann um 1% steigend. Ab dem Jahre 2040 muss dann die volle Rente
versteuert werden. |
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