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Privathaftpflichtversicherung | Privathaftpflichtversicherung
In Deutschland sieht die Rechtssprechung eine Haftung für alle Schäden vor, die im täglichen Leben entstehen können. Da die Höhe der Haftung nicht begrenzt ist,
können entstehende Kosten in den seltensten Fällen durch das eigene Einkommen oder Vermögen abgedeckt werden. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für
diese Forderungen auf, die durch den Versicherten und ein Familienmitglied entstanden sind. Vor einer Schadensregulierung überprüft die
Privathaftpflichtversicherung außerdem die rechtliche Zulässigkeit der Forderung sowie die entsprechende Höhe. Unberechtigte Forderungen werden durch die
Privathaftpflichtversicherung auch abgewehrt. Die Kosten für einen solchen Rechtsstreit werden dann ebenfalls übernommen.
Versicherungsumfang
Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung können vom Versicherten selbst, dem Ehepartner und dem Lebenspartner in Anspruch genommen werden. Bei den
meisten Versicherungen sind auch die Kinder mitversichert, auch dann, wenn sie bereits volljährig sind, sich aber noch in einer Berufsausbildung befinden oder
den Grundwehr- oder Zivildienst ableisten.
Die Versicherungshöhe beträgt mehrere Millionen Euro und gilt für Personen- und Sachschäden. Auch bei Aufenthalten im Ausland greift der Schutz einer
Privathaftpflichtversicherung. Allerdings kann es hier zeitliche Grenzen bezüglich des Auslandsaufenthaltes geben. Versichert sind in der Regel private
Schäden, beispielsweise eine fallengelassene teure Vase oder wenn ein Kleidungsstück aus Unachtsamkeit beschädigt wurde. Besitzer von Wohneigentum
können mit ihrer Privathaftpflichtversicherung auch An- und Umbaumaßnahmen an ihrem Gebäude bis zu mehreren zehntausend Euro absichern.
Schadensregulierung
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall unter anderem die Kosten für eine Reparatur oder die Wiederbeschaffung des beschädigten
Gegenstandes. Bei Personenschäden kommt die Privathaftpflichtversicherung auch für Arztbesuche und Krankenhauskosten auf und zahlt Schmerzensgeld. Kann der Geschädigte nicht mehr arbeiten zahlt die Versicherung auch den
Verdienstausfall. Für spezielle Risikobereiche, wie die Tierhaltung oder die Jagd, gibt es Spezial-Haftpflichtversicherungen, da hier die private Haftpflichtversicherung nicht greift. |
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