Photovoltaikversicherung / Solarversicherung
Photovoltaikanlagen finden sich immer häufiger auf
Hausdächern. Grundsätzlich sollte sich jeder Eigentümer einer
Photovoltaikanlage
zusätzlich absichern und eine Versicherung gegen Sachschäden abschließen, welche
direkt an der Anlage entstehen können, aber auch Haftungsschäden gegenüber
Dritten absichert. Die anfallenden Kosten für die Versicherung sollten dabei auf
jeden Fall als jährlich anfallende Kosten bei der Kostenaufstellung mit
einfließen. Jeder Photovoltaikanlagenbesitzer sollte zusätzlich abklären, ob bei
einer kreditfinanzierten Anlage, ein Ertragsausfall finanziell verkraftet werden
kann oder ob dieser Ausfall zusätzlich durch eine Versicherung abgedeckt werden
sollte. Bei der Installation der Anlage auf einem fremden Dach, bzw. Grundstück,
ist eine Beratung durch eine Versicherungsgesellschaft unbedingt zu empfehlen.
Sachschäden können bei einer Photovoltaikanlage sehr leicht versichert werden,
da die möglichen Schäden leicht kalkuliert werden können und höchstens den Wert
der Anlage ausmachen. Bei Schäden, die Dritten gegenüber entstehen, ist die Höhe
nicht leicht abzuschätzen, da diese zu unkalkulierbaren Schadenersatzansprüchen
führen können. Diese möglichen Schäden sollten grundsätzlich durch eine
Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Viele Versicherungsgesellschaften bieten
bereits komplette Versicherungspakete in der Solarversicherung an, welche die
genannten Schäden komplett abdecken.
Eine Versicherung, welche Personen- und Sachschäden durch Photovoltaik-Anlagen
abdeckt, ist grundsätzlich zu empfehlen. Sollte die Anlage zum Beispiel den
Wagen des Nachbarn beschädigen oder bei der Wartung der Solaranlage verletzt
sich der Handwerker, dann haftet der Besitzer der Anlage uneingeschränkt mit
seinem persönlichen Vermögen. In einigen Fällen haftet in diesen Fällen zwar die
Haftpflichtversicherung, einige Versicherungsgesellschaften schließen jedoch von
vorneherein die Haftung bei Photovoltaikanlagen aus. Jeder Besitzer sollte sich
deshalb informieren, ob in solchen Fällen die Privathaftpflichtversicherung
greift oder ob eine zusätzliche Absicherung erfolgen sollte.
Durch den festen Anbau der Photovoltaikanlage wird diese als fester Bestandteil
des Gebäudes angesehen und ist mit in der Gebäudeversicherung versichert.
Wichtig dabei ist jedoch, dass die Anlage umgehend der zuständigen
Versicherungsgesellschaft gemeldet wird, damit unter Umständen der
Versicherungsschein erneuert werden kann und Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer,
Blitz und Leitungswasser abgedeckt sind.
Neben dieser Möglichkeit können die Anlagen ebenfalls gesondert abgesichert
werden. Einige Versicherungen bietet eine Absicherung gegen Allgefahren an,
unter die nicht nur Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm oder Hagel fallen.
In der Versicherung sind ebenfalls abgesichert: Diebstahl, Vandalismus,
Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Schneedruck, Explosion, Konstruktions- und
Ausführungsfehler und vieles mehr.
Eine zusätzliche Absicherung lohnt sich für jeden Eigentümer einer
Photovoltaikanlage, wobei die Angebote einem
Versicherungsvergleich unterzogen
werden sollte, denn die Prämien der einzelnen Versicherungsgesellschaften weisen
zum Teil Unterschiede von bis zu 40% auf. |