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Krankenzusatzversicherung Vergleich | Private Krankenzusatzversicherung
Die private Krankenzusatzversicherung unter die Lupe genommen
Deutschlands Bürger sind seit April 2007 verpflichtet, krankenversichert zu sein. Dabei kann sich jeder in einer der zahlreichen gesetzlichen Krankenlassen
(GKV) oder unter bestimmten Voraussetzungen in einer der privaten Krankenversicherungen (PKV) versichern. Da die GKV jeden aufnehmen muss, sind in
der GKV ca. 90% der Bürger versichert, im Gegensatz zur PKV, die sich ihre Mitglieder auszusuchen darf.
Seit April 2007 gilt jedoch auch für die PKV eine Aufnahmepflicht, denn derzeitig nicht versicherte Personen, die privat versichert waren, müssen ab
2009 von ihrer PKV aufgenommen werden. Ab Juli 2007 müssen sie sogar aufgenommen werden, falls sie möchten, allerdings zum so genannten Standardtarif.
Die PKV ist anders als die GKV konzipiert, vor allem mit dem Zweck, jedem Mitglied einen maßgeschneiderten Schutz anzubieten. Der Schutz muss allerdings mindestens dem von der GKV garantierten Schutz entsprechen.
Typische Merkmale der PKV sind:
• Die Aufnahme erfolgt über eine Gesundheitsprüfung.
• Der Beitrag ist nicht vom Verdienst, sondern vom Geschlecht und Beitrittsalter
abhängig.
• Seinen Schutzumfang kann der Versicherte individuell gestalten, dadurch auch
seinen individuellen Beitrag beeinflussen.
• Durch einen Selbstbehalt kann der Beitrag gesenkt werden.
• wer keine Leistungen beansprucht hat, bekommt im Nachfolgejahr nach Tarif und
Dauer der Leistungsfreiheit gestaffelte Beitragsrückerstattungen.
• bei einer jährlichen Zahlung werden Rabatte gewährt.
• Ärzte, Behandlungsmethoden und Krankenhäuser können frei gewählt werden
• für jedes Mitglied bildet die PKV die s. g Alterrückstellung, damit es im
Rentenalter von zu hohen Beitragserhöhungen verschont bleibt.
• Familienmitglieder sind einzeln zu versichern.
Vor einem Wechsel von der GKV in die PKV sind Vorteile und Nachteile der beiden
unter Berücksichtigung der persönlichen Situation abzuwägen, denn ein Wechsel
der PKV ist teuer, der Weg zurück in die GKV meist ausgeschlossen.
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