Fördermittel Förderprogramme alternative Energien Solarenergie Förderung
Es gibt verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung der
Energiesparmaßnahmen.
Bei dem Programm erneuerbare Energien: feste Biomasse erhält man einen Zuschuss
von 60 Euro pro kW und 1700 Euro Mindestförderung pro Anlage.
Bei Stückholz beträgt der Zuschuss 50 Euro pro kW und 1500 Euro pro Anlage.
Dies gilt für Zentralheizungen mit bestimmten Wirkungsgraden und Abgaswerten,
die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden und manuell beschickte
Holzkessel vorgeschriebener Bauart mit automatischem Abbrand und
Pufferspeicherung.
Einen Antrag bekommt man bei der BAFA oder über den Faxabruf: 0180/52126074.
Zuerst sollte man sich ein detailliertes Angebot über die geplante Anlage vom
Handwerker erstellen lassen.
Danach den Antrag und die Herstellererklärung vom Handwerker oder
Heizkesselhersteller (liegt dem Antragsformular bei) ausfüllen.
Beide Unterlagen, das detaillierte Angebot der geplanten Anlage und die
Herstellererklärung werden dem Antrag beigefügt.
Dieser wird an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
geschickt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon: 06196/908-625
Fax: 06196/908-800
E-Mail: solar@bafa.de
www.bafa.de
Achtung!: Nicht vor Antragstellung mit der Planung, dem Bau oder Tausch der
Heizungsanlage beginnen!
Mit dem Bau kann nach Bewilligung begonnen werden, schon nach der
Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko.
Nach der Fertigstellung der Anlage muss der Handwerker die ordnungsgemäße
Inbetriebnahme bestätigen. Die Anlage muss innerhalb von neun Monaten nach der
Bewilligung betriebsbereit sein!
Dann warten Sie nur noch auf das Geld.
Dieses Förderprogramm läßt sich bis zu einer maximalen Gesamthöhe der
öffentlichen Fördermittel mit anderen Förderprogrammen kombinieren.
Achtung!
Durch die verzögerten Haushaltsverhandlungen des Bundestags hat das BAFA neue
Anträge zwar entgegengenommen, konnte aber keine Zusagen erteilen.
Voraussichtlich wird das Programm aber fortgeführt.
Die dann geltenden Konditionen bitte aktuell abfragen.
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Bei dem Förderprogramm Heizungstechnik erhält man einen zinsgünstigen Kredit für
100% der Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro je Wohneinheit für
automatisch beschickte Zentralheizungen mit Biomasse (auch Sonnenkollektoren zur
Heizungsunterstützung) im Neubau und Holzvergaser-Zentralheizungen.
Der Antrag ist unbedingt vor dem Bau zu stellen! Die Planung kann schon vorher
erfolgen.
Anträge gibt es bei allen Kreditinstituten oder der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderbank
Telefon: 0180 1/335577
www.kfw-foederbank.de
Mit dem Kostenvoranschlag für die Heizanlage geht man zur Hausbank oder auch
jedes andere Kreditinstitut seiner Wahl.
Die gesamte Abwicklung läuft nicht über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau,
Förderband des Bundes), sondern über die gewählte Bank! Die KfW erteilt nur die
Förderkredite.
Der Antrag wird bei der Hausbank eingereicht. Die Bankberater helfen auch beim
Ausfüllen der Anträge.
Da man mit den KfW-Krediten weder Umschulden noch Nachfinanzieren kann, ist es
unerlässlich, sich so früh wie möglich mit der Hausbank in Verbindung zu setzen.
Zumal man die Anträge immer vor Beginn der Maßnahmen, also auch vor einem
verbindlichen Auftrag oder Kaufvertrag stellen muss.
(Für jeden Kredit verlangen die Banken Sicherheiten. Das sind meist
Grundschuldbriefe, die der Notar ins Grundbuch einträgt.)
Abruffrist des Förderkredits ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in einer
Summe oder in Teilbeträgen.
Dieses Förderprogramm läßt sich auch mit anderen Fördermitteln kombinieren,
wobei die Summe der Fördermittel die Summe der Ausgaben nicht überschreiten
darf.Solarenergie Förderung