Energieausweis zum 1. Januar 2008
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN e.V.) begrüßt es, dass die Bundesregierung nun endlich einen Weg gefunden hat, den Energieausweis auch für Bestandsgebäude verbindlich zum 1. Januar 2008 einzuführen. Der Energieausweis wird bei anstehender Neuvermietung oder bei Verkauf auszustellen sein.
Es ist vorgesehen, den Energieausweis sowohl als Bedarfsausweis als auch als Verbrauchsausweis zuzulassen. Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden (Standard der ersten Wärmeschutzverordnung 1977) ist der bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich. Bei Gebäuden, die nach 1978 errichtet wurden, sowie bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten kann zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweis gewählt werden. Damit wird für den weitaus größten Teil des Gebäudebestandes der Bedarfsausweis verbindlich, der nach übereinstimmender Auffassung der Fachwelt notwendige Voraussetzung für qualifizierte Modernisierungsempfehlungen ist.
Das DEN bedauert, dass durch die Zulassung von verbrauchsbasierten Energieausweisen das Instrument Energieausweis insgesamt verwässert wird. Zusätzliche Verwirrung im Markt dürfte die Regelung hervorrufen, bis zum 31. Dezember 2007 die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude anzubieten. Dies könnte dazu führen, dass auch in dem Marksegment mit bis zu 4 Wohneinheiten der vermeintlich günstige Verbrauchspass verstärkt nachgefragt wird und so wichtige Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht erschlossen werden können.
Beide Regelungen sind weder im Sinne des dringend notwenigen Klimaschutzes noch im Sinne der Verbraucher. Selbst den Eigentümer von nicht selbst genutztem Wohnraum könnte der vermeintliche Kostenvorteil des Verbrauchspasses letztlich teuer zu stehen kommen, insofern er keine gründliche Analyse seiner Immobilie erhält mit qualifizierten Modernisierungsempfehlungen, die die Wertigkeit und Vermietbarkeit seiner Immobilie verbessern. Unbestritten verursacht die gründliche Analyse eines Gebäudes zunächst höhere Kosten als eine reine Auswertung von Verbrauchsdaten. Diese Kosten dürften in der Regel meist über 150 € pro Ausweis liegen. Horrormeldungen von vierstelligen Beträgen gehen allerdings an der Realität vorbei.
Das DEN empfiehlt allen betroffenen Gebäudeeigentümern, auf der Basis eines seriösen Angebotes einen Bedarfspass erstellen zu lassen, und empfiehlt allen betroffenen Mietern einen Bedarfspass zu verlangen, da nur dieser ihn substanziell über die Qualität des Wohnraums informiert. Das DEN begrüßt es ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Vergabe von Fördermitteln zwingend an den Bedarfspass bindet.
Es ist zu hoffen, dass auf diese Weise schon nach kurzer Zeit einzig der Bedarfspass marktrelevant sein wird.
ViSdP: Hermann Dannecker Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. Franziusstraße 8-14 60314 Frankfurt am Main
Quelle: www.pressrelations.de
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