Erntefahrzeuge dürfen auch sonntags unterwegs sein
Jetzt beginnt die Zeit, da bisweilen Erntefahrzeuge das Weiterkommen auf den Straßen erschweren. Ab dem 15. Mai dürfen auch in Sachsen wieder Mähdrescher und Co. an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Eine solche Regelung hilft Ernte-, Transport- und Lagerverluste in der Landwirtschaft zu vermeiden. Die allgemeine Ausnahmegenehmigung ist jedoch befristet: für die Getreide- und Hülsenfruchternte bis 15. September (in Gebirgslagen bis 15. Oktober), für die Futterkampagne bis 31. Oktober sowie für die Kartoffel- und Zuckerrübenernte bis 31. Dezember. Um Verständnis auf beiden Seiten wirbt Staatsminister Stanislaw Tillich: Da nicht jeden Tag Erntewetter ist, müssen Mähdrescher und Getreidelaster evtl. auch am Wochenende ausrücken. Die Ausnahmegenehmigung schließt alle unbedingt notwendigen Transporte sowie deren Leerfahrten ein. Darin sind Transporte vom Feld zu Siloanlagen, Lager- oder Sammelstellen genauso eingeschlossen wie Fahrten zu Einrichtungen des Landwarenhandels, zu Bahnhöfen, Kaianlagen oder der verarbeitenden Industrie. Ausgeschlossen ist allerdings die Benutzung von Bundesautobahnen. Die Fahrzeugführer müssen einen schriftlichen Fahrauftrag vorweisen können: Darin ist das amtliche Kennzeichen festzuhalten, die Transportquelle und der Zielort. Diese Aufträge können für mehrere Einsätze bzw. Tage ausgestellt sein. Pressestelle; Archivstraße 1, 01097 Dresden Tel: 0351-564 6818/9; Fax: 0351-564 6817
Quelle: www.pressrelations.de
|