Dekra prüft Nachhaltigkeit von Bio-Sprit
Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat Dekra die
Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach der
Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-Verordnung (Biokraft-NachV) entsprechend der
derzeitigen Verfahren erhalten. Die Anerkennung schließt automatisch die
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) mit ein und geht über
Deutschlands Grenzen hinaus.
Hintergrund sind die EU-Richtlinie 2009/28/EG und das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in dem die Anforderungen für Kraftstoffe und
Bio-Strom geregelt sind. Einerseits soll die Wettbewerbsfähigkeit durch
Steuerentlastungen gestärkt werden, andererseits sollen weniger
Treibhausgasemissionen entstehen.
Die Zertifizierung richtet sich an Erfasser und Händler von Rohware
(beispielsweise Raps, Getreide), den Landhandel, Lagerunternehmen, Ölmühlen,
Biodieselwerke und Bioethanolwerke. Voraussetzung ist, dass sie ein Potenzial
zur Treibhausgasminderung von mindestens 35 Prozent aufweisen.
DEKRA plant, zukünftig die Produktionsketten durch eine Dokumentenprüfung und
ein Audit vor Ort zu kontrollieren. Dabei werden betriebliche Einrichtungen,
Lagerstätten und die jeweilige Infrastruktur, aber auch
Warenwirtschaftsprogramme und Grundbuchauszüge unter die Lupe genommen. Bei
erfolgreicher Prüfung verleiht die Dekra Certification ein Zertifikat (BioSt-NachV
oder Biokraft-NachV), das ab Januar 2011 in Deutschland zur Steuerrückerstattung
eingereicht werden kann. (auto-reporter.net/sr)
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