Photovoltaik bleibt im künftigen Mix erneuerbarer Energien unverzichtbar
Berlin - Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Solarförderung heute im
Umweltausschuss des Deutschen Bundestags erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif
Miller:
„Es ist richtig, dass die Vergütungssätze für Solarstrom im
Erneuerbare-Energien-Gesetz kurzfristig und mit Augenmaß den gesunkenen
Herstellungskosten angepasst werden, damit die Stromkunden nicht unnötig
belastet werden. Aber wenn wir noch länger über einen Prozentpunkt mehr oder
weniger Solarförderung streiten und keine verlässliche Perspektive auch für
kleinere Solarparks auf Freiflächen schaffen, werden wir in diesem Jahr - noch
bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt - einen sehr teuren und noch nie da
gewesenen Zubau an Photovoltaikanlagen erleben. Statt den deutschen Markt erst
auf 180 zu jagen und danach zusammenbrechen zu lassen, sollten wir möglichst
schnell zu einer für Verbraucher und Solarwirtschaft kalkulierbaren Förderung
von Solarstrom zurückkehren.“
Aus NABU-Sicht bleibt die Photovoltaik im künftigen Mix erneuerbarer Energien in
Deutschland unverzichtbar. Die Bundesregierung müsse jetzt die Weichen richtig
stellen, damit sich die Förderung der heimischen Solarwirtschaft auszahlt, wenn
innerhalb weniger Jahre Strom aus Photovoltaikanlagen und regenerativen
Kombikraftwerken im Vergleich zu konventionellen Energietechnologien konkurrenz-
und wettbewerbsfähig geworden ist. Um den Flächenverbrauch durch Solarparks zu
begrenzen, sollten die Vergütungssätze künftig nach installierter Leistung
gestaffelt und über die Regionalplanung Kriterien für die Standortwahl
vorgegeben werden. Damit lässt sich die Entwicklung von Freiflächenanlagen auf
bereits versiegelte, anderweitig vorbelastete und naturschutzfachlich
unbedenkliche Standorte lenken, ohne dass Ackerflächen pauschal von der
Förderung ausgeschlossen werden müssen.
Für Rückfragen:
Carsten Wachholz, NABU-Energieexperte, mobil 0172-4179727.
Bonn - Veröffentlicht von pressrelations
Rubrik: Sparen Solarstrom Vergütung
|