Das Auto günstig versichern
Wer sich ein neues Auto anschafft, muss sich um eines als erstes kümmern: um den Versicherungsschutz. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist Pflicht, der Kaskoschutz nicht. Doch wie findet Autofahrer den passenden Versicherer? Eines ist sicher, er kommt an einen Versicherungsvergleich nicht vorbei, wenn er keine überteuerte Jahresprämie zahlen möchte, denn die Preisunterschiede zwischen den Versicherer sind groß: Stiftung Warentest (06/2009) stellte zwischen einzelnen KFZ Versicherungen eine preisliche Spanne von 1000 Euro fest.
Bei Neuwagen ist vor allem auf eines zu achten, auf den Zeitraum in dem der Versicherer den PKW im Neuwert ersetzt. Der Wertverlust vom Neuwagen ist insbesondere im ersten Jahr sehr hoch, er kann bis zu 30 Prozent betragen. Deshalb sollte der Verbraucher darauf achten, dass er einen Versicherer wählt, der mindestens zwölf Monate eine Neuwertentschädigung garantiert. Ansonsten würde das Auto zum Beispiel bei einem Diebstahl oder einem Totalschaden bereits nur zum Zeitwert ersetzt. Geschieht das in den ersten Monaten, kann sich der Eigentümer nicht einmal einen gleichwertigen Ersatz zulegen. Die Neuwertentschädigung ist bei einigen Versicherern von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel der Schadensart oder einer bestimmten Kilometerlaufleistung, die der Kunde nicht überschreiten darf. Hier sollte der Autobesitzer besonders sorgfältig das Kleingedruckte lesen. Doch wer suchet, der findet: Einige Versicherer erstatten sogar innerhalb der ersten 24 Monate den Wagen zum Neuwert. Um sich einen Überblick über die günstigsten Anbieter zu verschaffen, bieten Tarifrechner eine bequeme Möglichkeit. Jeder Versicherer bietet zu dem einen eigenen Tarifrechner, doch hier ist bei persönlichen Angaben Vorsicht geboten. Keinesfalls sollte der Interessierte für einen Preisvergleich dem Versicherer erlauben, seine Bonität zu prüfen; denn ohne einen Preisvergleich ist ein Vertragsabschluss nicht zu empfehlen. Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer es einer Versicherungsgesellschaft erst gestatten, seine Kreditwürdigkeit zu prüfen, wenn er auch einen Vertrag abschließen möchte.
Bei einem Wagenneukauf sollte der Versicherte eines berücksichtigen: Sobald er einen alten PKW ersetzt und den neuen bei einer anderen Gesellschaft versichert, hat er damit den alten Versicherungsvertrag gekündigt. Damit hat der Kunde Anspruch darauf, einen Teil des bereits gezahlten Jahresbeitrags zurück zu bekommen. Deshalb sollte er es nicht versäumen, seinen ehemaligen Versicherer darüber zu informieren. Ebenfalls sollte der Autohalter nach dem Neukauf für eine Vollkaskoversicherung entscheiden, da sie sich schnell bezahlt machen kann, da sie auch vor Schäden schützt, die der Halter verursacht. Bei der Kaskoversicherung macht sich auch die Selbstbeteiligung an den Kosten bezahlt. Zählt der Kunde in der Vollkaskoversicherung bei einem Schaden 300 Euro aus der eigenen Tasche und bei der Teilkaskoversicherung 150 Euro, kann er deutlich seinen Beitrag senken – mehr sollte er allerdings nicht dazu zahlen. Übrigens gilt der Kasko-Schutz seit diesem Jahr nicht nur für den Versicherungsnehmer und den im Haus lebenden Familienangehörigen, sondern auch für den Lebenspartner, das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nun sind auch Lebenspartner vor Regressansprüchen der Versicherungsunternehmen sicher. Neu- beziehungsweise Jahreswagen müssen Abwrackprämien-Antragsteller müssen darauf achten, dass sie den PKW in den ersten sechs Monaten zulassen.
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