Die Abwrackprämie muss rechtssicher gestaltet werden |
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Zur aktuellen Debatte um die Abwrackprämie erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Ute Berg:
Die Prämie ist ein großer Erfolg, da sie schnell ihre konjunkturelle Wirkung entfalten konnte. Das zeigen die Zulassungszahlen im ersten Quartal und der Antragsstau, der sich gebildet hat. Es ist deshalb richtig, die bislang geltende Deckelung aufzuheben und die Abwrackprämie aufzustocken. Das neue Gesetz muss jedoch zu Rechtssicherheit bei Antragstellern und Händlern führen. Es kann nicht sein, dass zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung nicht sicher ist, ob die Abwrackprämie tatsächlich gewährt wird. Wer bis zum 31. Dezember 2009 ein neues Auto kauft und die Voraussetzungen fuer die Verschrottung eines Altfahrzeugs erfüllt, muss sicher sein können, dass er die Prämie zweifelsfrei erhält. Die Gewährung der Prämie darf nicht unter Vorbehalt stehen. Ein zusätzliches Problem ergibt sich durch die vorgesehene Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die Neufahrzeuge nach Reservierung der Prämie zugelassen werden müssen. Die Hersteller können nicht in allen Fällen eine Lieferung der Neufahrzeuge innerhalb von sechs Monaten garantieren. Daher muss diese Befristung in begründeten Ausnahmefällen aufgehoben werden können. Darüber hinaus muss das zuständige Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle personell so ausgestattet sein, dass die Anträge für die Abwrackprämie innerhalb einer angemessenen Zeit bearbeitet werden können. Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
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