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Mittwoch, 23.04.2008 11:50 |
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Eigenheimrentengesetz öffnet Riester-Förderung |
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Für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum
Zu der heute von der SPD-Bundestagsfraktion beschlossenen Einbringung des Eigenheimrentengesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger: Das heute von der SPD-Bundestagsfraktion beschlossene Eigenheimrentengesetz öffnet die Riester-Förderung für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum oder den Erwerb einer selbstgenutzten Genossenschaftswohnung. Die Riester-Rente ist bereits bisher ein großer Erfolg. Dies zeigen die über zehn Millionen abgeschlossenen Riester-Verträge. Durch die Einbeziehung der Wohnimmobilie oder Genossenschaftswohnung werden die Wahlmöglichkeiten groesser und die Riester-Rente noch attraktiver. Das Eigenheimrentengesetz enthält zwei Förderansätze: - Zum einen können bis zu 100 Prozent des in einem bestehenden Altersvorsorgevertrag abgesparten Vermögens fuer die Anschaffung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder den Erwerb einer selbstgenutzten Genossenschaftswohnung verwendet werden. Alternativ kann das abgesparte Altersvorsorgevermögen auch zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung der Wohnimmobilie eingesetzt werden. - Zum anderen werden Einzahlungen auf Bausparverträge oder zur Tilgung von Immobiliendarlehen als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert. Wie bei allen im Rahmen der Riester-Rente möglichen Vorsorgeformen (bisher Banksparvertrag, Fondsparvertrag, Kapitallebensversicherung) sind die Altersvorsorgebeiträge in der Ansparphase steuerfrei. Im Alter werden die Leistungen dann nachgelagert besteuert. Die Attraktivität der Riester-Förderung laesst sich an folgendem Beispiel zeigen: Eine Familie mit zwei Kindern (ein Kind vor und ein Kind nach dem 1. Januar 2008 geboren) und einem Familieneinkommen von 50.000 Euro/Jahr nimmt ein Darlehen über insgesamt 40.000 Euro zur Finanzierung seiner Immobilie auf. Nach einer Laufzeit von 20 Jahren hat die Familie die Tilgung in Hoehe von 24.140 Euro selbst gezahlt und 15.860 Euro in Form der staatlichen Zulagen erbracht. (Die nicht förderfähigen Zinszahlungen bleiben hier außer Betracht). © 2008 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
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