Effiziente Energienutzung braucht Kraft-Wärme-Kopplung |
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Zur anhaltenden Diskussion um den kurzfristig vorzulegenden Monitoringbericht und zur Fortfuehrung des KWK-Gesetzes erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Marco Buelow, und der zustaendige Berichterstatter Werner Becker
Die grosse Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag auf die Verdopplung der Energieproduktivitaet im Jahr 2020 gegenueber 1990 festgelegt. Dieses ambitionierte Ziel ist durch ein breites Massnahmenbuendel erreichbar. Die weitere Modernisierung und der Neubau von KWK-Kraftwerken sind dabei unverzichtbar, denn keine andere Kraftwerkstechnologie ist in Bezug auf die Ausnutzung des Energiegehaltes eines Brennstoffes mit Wirkungsgraden von 80 bis 90 Prozent so effizient wie sie. Der Monitoringbericht zur Wirksamkeit des KWK-Gesetzes liegt noch nicht vor, dennoch laesst sich aufgrund der vorliegenden Schaetzungen sagen, dass das Gesetz seine Ziele bei der CO2-Minderung nicht erreichen wird. Zwar hat sich der die Wirtschaftlichkeit von den bestehenden KWK-Anlagen aufgrund der gestiegenen Energiepreisen und dem Abbau von Ueberkapazitaeten bei der Stromproduktion erhoeht. Um bis zum Jahr 2010 die gesetzlich festgeschriebenen 20 Millionen Tonnen CO2 einzusparen, bedarf es eines verbesserten Rahmens fuer die Kraft-Waerme-Kopplung. Die grosse Koalition muss zum einen das KWK-Gesetz und sein Foerderinstrumentarium novellieren, damit die Modernisierung, der Zubau und erstmalig der Neubau von KWK-Anlagen auch ueber das Jahr 2010 hinaus gefoerdert werden. Zum anderen sollte erwogen werden, die KWK im Rahmen des Nationalen Allokationsplans 2008 bis 2012 zu beguenstigen.
Quelle: www.pressrelations.de
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